Keine gute Idee: Mietzahlung einstellen
Adidas tut es gerade, Deichmann und andere große Ketten ebenfalls: Sie zahlen angesichts ausbleibender Umsätze keine Miete mehr für ihre Shops. Die juristischen Folgen sind unabsehbar; möglicherweise verlassen sich diese Konzerne auf ihre schiere Größe. Eine praktikable Idee auch für mittelständische Augenoptiker, um angesichts der Krise und ausbleibender Umsätze ihre Fixkosten zu minimieren? Davon kann man nur abraten.
Es ist nicht die Aufgabe von Immobilienbesitzern, unternehmerische Risiken ihrer Mieter abzufedern. Diese kommen bei Mietausfällen selbst in Schieflage, denn Immobilienkredite und laufende Kosten müssen auch in der Krise weiter bedient werden. Wer als Augenoptik-Unternehmer keine Betriebsausfall-Versicherung abgeschlossen hat, muss das Problem selbst lösen.
Die Bundesregierung hat zwar bereits angekündigt, dass ausbleibende Mietzahlungen im Moment keine Kündigungen auslösen, aber später nachgeholt werden müssen. Insofern ist der Rat des Optik-Mutmachers: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über eine Reduzierung und/oder Verschiebung anstehender Mietzahlungen – aber stellen Sie diese nicht einfach ein. Das wäre zwar nicht im Moment, aber nach Ende der Krise ein Grund für eine fristlose Kündigung und ggf. eine Räumungsklage. Und über die freut sich gegebenenfalls ein Mitbewerber, der Ihre Räumlichkeiten dann gerne übernimmt.
Interessante und kompetente Informationen zu diesen und weiteren Fragen von Rechtsanwalt Dr. Sascha Lambert aus Saarlouis gibt es auch HIER