Es geht wieder los
Seit über einem Monat steht Deutschland coronabedingt praktisch still. Die Augenoptiker gehörten zwar zu den „systemrelevanten Berufen“, die unter bestimmten Bedingungen öffnen durften – aber natürlich ging es dabei nicht um lukrative Brillenverkäufe, sondern vor allem um das Aufrechterhalten einer Notversorgung.
Ab heute, 20. April 2020, lockern viele Bundesländer die coronabedingten Einschränkungen für den Einzelhandel. Eigentlich wollten die Bundesregierung und die Länderchefs ein einheitliches Konzept für die Lockerung der Corona-Maßnahmen beschliessen. In der Praxis stellt sich das allerdings als schwierig heraus, denn die diesbezüglichen Beschlüsse vom 15. April sind nur Empfehlungen.
Die Verwirrung über die Frage, wer was wann darf, ist durch den Föderalismus nicht kleiner geworden; selbst die Verantwortlichen in den Behörden kennen sich oft nicht aus: In vielen Bundesländern gibt es eine Beschränkung für Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmetern; in Bayern soll es noch bis zum 27. April dauern, bis die Lockerungen greifen und der Handel langsam zur Normalität zurückkehrt. In Nordrhein-Westfalen dürfen ab heute dagegen auch größere Märkte wieder öffnen: Sogar Kauf- und Möbelhäuser mit 20.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sind dort kein Problem.
Auch in der Augenoptik gibt es keine einheitlichen Regelungen. Im Gegensatz zum Textil-Einzelhandel oder zu Baumärkten kann man als Augenoptiker aber sehr gut mit Terminvereinbarungen arbeiten. Auch die Schutzmaßnahmen für die unvermeidliche Unterschreitung des Mindestabstandes zu Kunden sind bekannt. Den Rest muss die Vernunft regeln – dass man mit aufgesetzter Mundschutzmaske nicht wirklich Brillen anprobieren kann, sollte logisch sein.
Der ZVA hat unter dem folgenden Link die Regelungen zusammengetragen, die – je nach Bundesland – für Augenoptiker gelten (könnten):
Dort findet sich (nach Anmeldung) im internen Bereich auch ein Dokument, das als Vorlage für ein eigenes betriebliches Hygienekonzept gegenüber den örtlichen Behörden genutzt werden kann. Es handelt sich um dabei eine offene Word-Datei, deren Textbausteine kopiert und übernommen werden können.
EYECOM und der Optik-Mutmacher wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen erfolgreichen Restart und gute Geschäfte. Seien Sie vor- und umsichtig – und bleiben Sie gesund.